Windpark Traismauer: Gemeinderat beschließt Partnerschaftsvertrag Aus Volksbefragung wird Bürgerbefragung
Nach dem Abbruch der vergangenen Gemeinderatssitzung, bei der die Opposition den Sitzungssaal nahezu geschlossen verlassen hatte, wurden am Mittwoch in Traismauer die offenen Tagesordnungspunkte zum Windparkprojekt nachgeholt. Im Mittelpunkt standen der Partnerschaftsvertrag mit der W.E.B Windkraft sowie die geplante Volksbefragung. Zahlreiche Windkraftgegner verfolgten die mehr als viereinhalbstündige Sitzung und machten bereits vor Beginn mit Transparenten auf ihre Ablehnung des Projekts aufmerksam.
Zu Beginn stand der Partnerschaftsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Traismauer und der W.E.B Windkraft auf der Tagesordnung. In der Windkraftzone MO 05 am Seelackenberg sollen bis zu acht Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 175 Metern errichtet werden. Stadträtin Tanja Warlich erläuterte die Inhalte des Vertrags. Dieser solle Vorteile für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger vertraglich absichern. Dazu zählen unter anderem Regelungen zu Ersatzaufforstungen, Zufahrtswegen, finanzielle Leistungen an die Gemeinde sowie ein vergünstigter Strompreis für die Bevölkerung.
Von der Opposition kam deutliche Kritik. Die ÖVP warf Bürgermeister Herbert Pfeffer vor, die Wiederaufnahme der Windkraftzone MO 05 in die Planungen des Landes im Alleingang betrieben zu haben. Zudem wurde der geplante Standort im Wald wegen des Eingriffs in wertvolle Natur hinterfragt. Auch FPÖ und die Freien Bürger Traismauer kritisierten mangelnde Transparenz und sahen im Partnerschaftsvertrag eine Unterstützung des späteren Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP).
Grünen-Gemeinderat Süleyman Zorba hielt dagegen, dass die W.E.B das UVP-Verfahren unabhängig vom Partnerschaftsvertrag durchführen werde. Über die Genehmigung entscheide letztlich nicht die Gemeinde, sondern das Land Niederösterreich als zuständige Behörde.
SPÖ-Klubobmann David Brandl wies Vorwürfe zurück, wonach SPÖ-Mandatare persönliche finanzielle Vorteile aus dem Vertrag ziehen würden. Er betonte, der Vertrag sichere wichtige Zugeständnisse des Projektbetreibers und bringe Vorteile für Betriebe sowie die Bevölkerung.
Bürgermeister Herbert Pfeffer appellierte an einen respektvollen Umgang in der Debatte. Er habe die Windkraftzone nicht eigenmächtig eingebracht, sondern sich an den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2014 gehalten, mit dem die damaligen Windkraftzonen beschlossen worden seien. Stadträtin Veronika Haas erklärte, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass das Land Niederösterreich die Windkraftzonen bereits 2018 neu festgelegt habe.
Schließlich wurde der Partnerschaftsvertrag mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und der Liste P3133 beschlossen.
Nach einer kurzen Pause befasste sich der Gemeinderat mit der geplanten Volksbefragung. Bürgermeister Pfeffer ließ dazu den Juristen Mag. Stefan Holzer die rechtlichen Grundlagen erläutern. Grundlage seiner Ausführungen war ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer.
Demnach dürfen Gemeinden Volksbefragungen ausschließlich zu Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs durchführen. Da das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen beim Land Niederösterreich liegt, wäre eine Volksbefragung über eine Flächenwidmung nach dieser Rechtsauffassung unzulässig. Eine solche Fragestellung könnte den Eindruck erwecken, das Projekt dadurch verhindern zu können. Tatsächlich könne ein UVP-Verfahren auch ohne entsprechende Widmung durchgeführt werden. Holzer verwies in diesem Zusammenhang auch auf das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien erleichtern soll.
SPÖ-Klubobmann Brandl kündigte daraufhin an, statt einer rechtlich problematischen Volksbefragung eine Bürgerbefragung durchführen zu wollen.
FPÖ-Stadtrat kündigte an, das vorliegende Rechtsgutachten auf allen rechtlichen Ebenen bekämpfen zu wollen. Grünen-Gemeinderat Zorba kritisierte die Fragestellung der Unterschriftensammlung für die Volksbefragung und meinte, bereits im Februar sei bekannt gewesen, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf das UVP-Verfahren habe.
Demgegenüber verlas Stadträtin Veronika Haas eine von ihr eingeholte Rechtsmeinung der Niederösterreichischen Landesregierung, die eine Volksbefragung zur Flächenwidmung grundsätzlich positiv beurteilt.
Zum Abschluss erklärte Bürgermeister Herbert Pfeffer, er werde sich an die geltende Rechtslage halten. Zwar habe er öffentlich eine Volksbefragung angekündigt, durch das Gutachten von Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer sei jedoch klar geworden, dass diese rechtlich nicht zulässig sei. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch eine Mitsprache zu ermöglichen, werde stattdessen eine Bürgerbefragung durchgeführt.
Der Gemeinderat hat mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und P3133 die Bürgerbefragung anstelle der Volksbefragung beschlossen. Außerdem wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes durch den Gemeinderat mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und P3133 abgelehnt.
Fotos: Ö-News/ St. Öllerer, WEB (1)
- StR Tanja Warlich, SPÖ
- GR Elisabeth Nadlinger, ÖVP
- VzBgm Thomas Woisetschläger, SPÖ
- StR Wolfgang Freißmuth, FPÖ
- StR Veronika Haas, ÖVP
- GR Marcel Czech, ÖVP
- SP-Klubobmann David Brandl
- Bgm Herbert Pfeffer, SPÖ
- Jurist Stefan Holzer










