Knalleffekt in Sachen Altstoffsammelzentrum! Keine Volksbefragung zum Altstoffsammelzentrum
In Sitzenberg-Reidling wird es vorerst keine Volksbefragung über den Erhalt des bestehenden Altstoffsammelzentrums geben. Das wurde im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben.
Im Vorfeld hatte die Gemeinde Sitzenberg-Reidling in Person des Bürgermeisters die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Volksbefragung durch das Land Niederösterreich prüfen lassen. Die zuständige Rechtsabteilung IVW3 kam dabei zum Ergebnis, dass eine Volksbefragung in dieser Angelegenheit rechtlich nicht zulässig ist.
Grundlage dafür ist zudem ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Dezember 1991, mit dem die Gemeinde ihre Zuständigkeit für die Abfallentsorgung an den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft (GVA) übertragen hat. Da die Entscheidungskompetenz in diesem Bereich seither beim Verband liegt, kann der Bürgermeister keine Volksbefragung zu diesem Thema anordnen.
Bürgermeister Erwin Häusler (ÖVP) verwies außerdem auf einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2024. Damals bekannte sich die Gemeinde gemeinsam mit Atzenbrugg und Zwentendorf zur Nutzung des neuen Altstoffsammelzentrums des Gemeindeverbandes in Trasdorf. Ausschlaggebend waren laut Häusler unter anderem Umweltaspekte im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung sowie die hohen Kosten einer Sanierung des bestehenden Altstoffsammelzentrums am bisherigen Standort.
Für einen Weiterbetrieb des Altstoffsammelzentrums hat die Wasserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Tulln umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gefordert. Grundlage dafür waren mehrere wasserrechtliche Beanstandungen und die damit verbundenen Auflagen der Behörde.
Gemeinderat Alexander Aicher (WIR-7) kündigte an, die Rechtsmeinung der Juristen der Abteilung IVW3 nicht anzuerkennen und die Angelegenheit beim Landesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Fotos: Ö-News/ Ricarda Öllerer


