Neue Postleitzahl für zwei Ortschaften
Seit Anfang April gilt für die Katastralgemeinden Mitterndorf und Michelndorf die neue Postleitzahl 3451.
Zuvor waren sie der Postleitzahl 3452 zugeordnet, was aufgrund gleichlautender Straßennamen in der Nachbargemeinde Atzenbrugg wiederholt zu Problemen bei der Zustellung führte. Ziel war zudem eine einheitliche Postleitzahl für die gesamte Marktgemeinde Michelhausen.
Die Bevölkerung wurde rechtzeitig informiert und erhält automatisch eine neue Meldebestätigung sowie eine Vorlage zur Adressänderung. Auch Behörden und Organisationen werden verständigt. Bis Ende September gilt eine Übergangsfrist, danach ist ab Oktober 2026 ausschließlich die Postleitzahl 3451 gültig.
Bürgermeister Bernhard Heinl betont die Vorteile: Eine einheitliche Postleitzahl erleichtere die klare Zuordnung und sei besonders in Notfällen hilfreich.
Foto: Marktgemeinde Michelhausen
- Bgm Heinl (r) und Vize Sanda zeigen stolz die einheitlich PLZ für ganz Michelhausen.
