Schulstartgeld kann ab Mittwoch beantragt werden!
Das Schulstartgeld kann ab Mittwoch, 16. August von jedem Niederöstereicher oder jeden Niederösterreicherin beantragt werden. Wichtig ist, dass der oder die Antragstellerin ihren Hauptwohnesitz in NÖ haben. Außerdem muss das Kind für welches das Schulstargeld beantragt wird ebenfalls ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben.
Ab Mittwoch kann diese Geld auf der Homepage des Landes NÖ beantragt werden. Die Frist läuft bis 2. Februar 2024. Erwachsene Kinder können diesen Antrag selbstständig stellen.
„Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/2024 steht wieder das „blau-gelbe Schulstartgeld“ in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Damit entlasten wir unsere Familien zielgerichtet – denn der Schulstart ist eine Zeit, in der die Eltern finanziell zusätzlich gefordert sind. Rund 10.800 Kinder, Jugendliche und Lehrlinge im Bezirk Tulln sind anspruchsberechtigt. Also: Jetzt das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ beantragen“, so LR Christiane Teschl-Hofmeister und LAbg. Christoph Kaufmann.
„Das blau-gelbe Schulstartgeld‘ ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Familien im Bezirk Tulln zu unterstützen. Der Antrag kann einfach und unkompliziert online ausgefüllt werden. Gut, dass wir diese Unterstützungsleistung auch in diesem Jahr anbieten können“, so LAbg. Bernhard Heinreichsberger.
Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die erziehungsberechtige Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können den Antrag selbst stellen. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spielt für die Beantragung aber keine Rolle.