„Wildes Campieren“ soll eingeschränkt werden NÖ will Kompetenzen der Gemeinden beim Camping erweitern
Wie FP-Klubobmann Reinhard Teufel in einer Aussendung mitteilt, soll das Campieren außerhalb der bestehenden Campingplätze im Rahmen des Polizeistrafgesetzes neu definiert werden. In der Vergangenheit sei es öfters zu Problemen mit der Abfallbeseitigung gekommen. Der Tullner Landtagsabgeordnete Andreas Bors führt dabei die Probleme mit dem Roma/Sinti-Lager in Tulln an.
Bisher sei es in NÖ möglich gewesen vereinzelt und kurzzeitig Zelte, Wohnwägen und Mobilheime auch außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze aufzustellen. Mit der vorgelegten Novelle sollen nun die Gemeinden einzefallbezogene Entscheidungen treffen können, wo Campieren außerhalb von Campingplätzen möglich sein sollen.
„Kernelement ist die Schaffung einer Verordnungskompetenz für die Gemeinden, die es diesen ermöglicht – zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen für die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz der örtlichen Gemeinschaft, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild – das Campieren außerhalb von Campingplätzen zu verbieten“, freut sich der Tullner FPÖ-Bezirksobmann LAbg. Andreas Bors, dessen Gemeinde diesbezüglich bereits mehrmals negative Erfahrungen machen musste.
Teufel zeigte sich zuversichtlich, dass mit diesem neuen Gesetz dem „wilden Campieren“ in Niederösterreich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden könne. Dies sei hinsichtlich des Natur- und Grünlandschutzes von großer Bedeutung, so Teufel.
Bild: FPÖ