Waldbrandverordnung im Bezirk Tulln erlassen BH Tulln erlässt wegen anhaltender Trockenheit Verbot von Feuer und Rauchen im Wald
Gestern erließ die Bezirksverwaltungsbehörde (BH Tulln) die für heuer bis Ende Oktober geltende Waldbrandverordnung.
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Bild: Stamberg