Energiegemeinschaften im Bezirk Tulln Planungen für eine Energiegemeinschaft sind in vollem Gange
Im Sommer 2021 wurde das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) von der Politik beschlossen. Mit diesem Gesetz ist es möglich, Energiegemeinschaften zu gründen und in diesen Strom zu handeln. Mit dem Handel dieses Stromes soll der Anteil an CO2 neutralem Strom erhöht werden, die Energieerzeugung regionaler werden und jeder Teilnehmer einen finanziellen Vorteil daraus ziehen.
Jede Privatperson, Gemeinde, jeder Klein- und Mittelbetrieb könne daran teilhaben und die Vorteile nutzen. Dafür muss niemand seinen bestehenden Stromtarif kündigen, sondern die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist zusätzlich und verringert die Gesamtstromkosten. Ebenso besteht die Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien in die Energiegemeinschaft einzuspeisen.
Die Tulln Energie plant Energiegemeinschaften über den gesamten Bezirk Tulln. Für die weitere Planung ist es erforderlich, das Interesse der Bevölkerung zu erkunden. Deswegen bittet die Tulln Energie Sie, wenn Sie Interesse haben melden Sie sich unter energiegemeinschaft@tulln.at. Für die weitere Planung werden Anschrift, die Zählpunktnummer (finden Sie auf Ihrer Jahresstromabrechnung AT0020…) und der Jahresstromverbrauch benötigt. Sie verpflichten sich mit der Übermittlung Ihrer Daten zu nichts und es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie werden dafür aber für die nächsten Schritte direkt informiert.
Durch die Teilnahme an der Energiegemeinschaft, können Sie sich folgendes ersparen:
Durchschnittlicher Strompreis normaler Netzbezug ca. 22 ct/kWh (inkl. Netzentgelte, Abgaben und MwSt)
Strompreis Energiegemeinschaft ca. 16 ct/kWh (inkl. Netzentgelte, Abgaben und MwSt)
Ersparnis pro kWh ca. 6 ct/kWh bei einem Stromverbauch von 3000kWh sind das 180€/Jahr.
Sie möchten eine eigene Energiegemeinschaft gründen? Dann kann die Tulln Energie Sie auch bei der Planung, Abwicklung, Umsetzung und Verrechnung unterstützen. Melden Sie sich für Informationen ebenfalls unter energiegemeinschaft@tulln.at