Land NÖ verbietet Brauchtumsfeuer Ausnahmen für das Verbrennen von biogenen Materialien aufgehoben
Nach der Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaften hat die Landeshauptfrau Niederösterreichs zu noch drastischer Maßnahmen zum Schutz der ausgetrockneten Natur gegriffen und die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien am 07.04. geändert.
In dieser Verordnung sind unter anderem Ausnahmen vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien festgelegt, welche Osterfeuer (zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (am 24. Juni) erlauben.
Diese Ausnahmen wurde bis 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass das Entzünden von biogenen Materialen strengstens verboten ist. Auch die bis jetzt erlaubten Osterfeuer, Sonnwendfeuer und Johannesfeuer sind strengstens verboten. Das gilt auch für Privatgärten!
Das Verbot war notwendig geworden, weil auf Grund der Trockenheit akute Gefahr von Wald- und Wiesenbränden herrscht. In den letzten Tagen kam es in Niederösterreich zu zahlreichen Wald- und Flurbränden, welche zum Teil auch auf Häuser übergriffen haben.
Sollte es dennoch zu Wald- jnd Wiesenbrände kommen zögern Sie nicht der Feuerwehr Notruf 122 zu wählen.
Symbolfoto: FF Königstetten