Reisebeschränkung im In- und Ausland Gesetztestext im Original angehängt
Wir haben die derzeitigen Reisebeschränkungen zusammengefasst. Der genaue Gesetzestext, der sehr umfangreich beschrieben ist, kann hier nachgelesen werden.
Wir haben für Sie den Gesetzestext vom Bundesgesetzblatt bezüglich der Einreise über den Luftweg nach Österreich und die Verordnung der BH Tulln über die Einreise am Landweg zusammengetragen und verständlich aufbereitet.
Für jene Personen, die mit dem Flugzeug nach Österreich kommen, gilt:
- Österreicher und Ausländer, die hier wohnen, müssen sich nach der Heimkehr in eine 14-tägige Selbstisolation begeben.
- Drittstaatangehörigen ist die Einreise auf dem Luftweg derzeit untersagt. Allerdings gibt es Ausnahmen für medizinisches Personal, AltenbetreuerInnen, Sanitätspersonal, Diplomaten und dgl.
- Sonstige Personen dürfen nur mit gültigem SARS COVID-19 Test, der nicht älter als vier Tage sein darf, einreisen
Im Folgenden die wichtigsten Punkte der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Am Landwege gilt laut Verordnung der BH Tulln:
Personen, die aus folgenden Nachbarländern einreisen, müssen sich einer 14-tägigen Heimquarantäne unterziehen:
- Italien
- Schweiz
- Liechtenstein
- Deutschland
- Ungarn
- Slowenien
Wenn man aus folgenden Gegenden in Österreich heimkehrt, muss man ebenfalls in Quarantäne:
- Bundesland Tirol
- Gemeinde Flachau
- Bad Gastein
- Bad Hofgastein
- Dorfgastein
- Großarl und Hüttschlag
- Heiligenblut
- Die gesamte Arlbergregion mit Lech, Warth, Schröcken, Stuben, Gemeinde Klösterle
Um den Gesetzestext nachlesen zu können haben wir diesen im Anschluss angehängt.