Waldbrandverordnung für den Bezirk Tulln Generelles Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer im Wald!
Das Bezirksfeuerwehkommando Tulln teilt in einer Aussendung mit, dass die Bezirkshauptmannschaft Tulln ein Verbot von Feuer in allen Wäldern des Bezirkes verboten hat.
Ab sofort ist jegliche Art von offenen Feuer (Lagerfeuer, Grillfeuer usw.) im Wald verboten ist. Auch das Rauchen ist im Wald verboten!
Dieses Verbot gilt auch im Gefahrenbereich am Rande der Wälder. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober.
Bei Übertretung der Waldbrandverordnung 2018 werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1lit. A Z. 17 des Forstgesetzes, Geldstrafen bis zu 7.270.- Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen bestraft.