Akute Waldbrandgefahr im Bezirk Tulln Aktuelle Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit herrscht akute Waldbrandgefahr. Dazu gibt die BH Tulln folgende dringende Verordnung heraus!
Gemäß §4 des Forstgesetztes verodnet die BH Tulln folgendes Schreiben mit sofortiger Wirkung.
1. Im Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches
Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
2. Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf
Widerruf in Kraft.
3. Ausnahmen z.B. für Brauchtumsveranstaltungen können bei Nachweis
ausreichender Sicherheitsvorkehrungen bewilligt werden.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Weitere Details und den genauen Wortlaut entnehmen sie der Homepage des Bezirkfeuerwehrkommados Tulln