Gülle ausbringen das leidige Thema Alle Jahre im Herbst und im Frühjahr gibt es das Geruchsproblem
Wenn die Felder abgeerntet sind, dann beginnen die Bauern ihre Felder zu düngen, bevor die neue Frucht gesät wird. Dabei wird auch die Gülle ausgebracht.
Im Herbst ist das Ausbringen für die Landwirte zu verschiedenen Zeiten erlaubt. Dabei kommt es darauf an ob eine Frucht (Gründüngung wie Senf und dgl. oder die Winterfrucht) unmittelbar nach der Dünung gebaut wird oder ob das Feld bis im Frühjahr brach liegt. Bei der Ackerfläche mit Gründeckung, darunter versteht man alle Flächen die bis 15. Oktober eine Folge bzw. Zwischenfrucht angebaut ist darf bis 15. November Gülle ausgebracht werden. Wenn keine Gründeckung gebaut wird darf nur bis zum 15. Oktober Gülle ausgebracht werden. Das hat mit der Auswaschung des Nitrates zu tun.
Es ist aber wichtig das alle Betroffenen Bauer wie Anrainer gegenseitig Verständnis aufbringen. Zum einen muss gedüngt werden, um wieder für die neue Ernte einen ausreichender Ertrag zu erwirtschafteten. Zum anderen müssen die Bauern so schnell wie möglich, vor allem in wohnnahen Gebieten, die ausgebrachte Gülle einarbeiten. Wenn beide Seiten auf einander Rücksicht nehmen, sollte auch diese Problem zu lösen sein.
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