Tulln regelt Kurzparkzonen neu! Parkdauer soll um eine halbe Stunde verlängert werden!
Ab 16. April werden die Kurzparkzonen im Tullner Stadtgebiet neu geregelt: Die Parkdauer in den gebührenpflichtigen und -freien Zonen wird von 60 auf 90 Minuten erhöht und die Kurzparkzone endet am Samstag um 12 Uhr.
Das Tullner Parkraumkonzept baut auf 3 Zonen auf:
Auf den verkehrsberuhigten Flächen am Hauptplatz sowie in der Rudolfstraße und der Wienerstraße ab der Nibelungengasse ist das Halten für 10 Minuten erlaubt. Das Parken ist verboten.
Auf den gebührenpflichtigen Kurzparkflächen nahe dem Hauptplatz ist die maximale Parkdauer ab 16. April mit 90 Minuten fixiert.
Rund um die Schulen und bei der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft in der Kerschbaumergasse gibt es ab 16. April 90-minütige gebührenfreie Zonen, was den Behördenweg bzw. das Bringen und Holen der SchülerInnen durch Eltern erleichtert.
Die Kurzparkzonen gelten von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Der Parktarif von € 1,- pro Stunde bleibt unverändert.
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