Information der Gemeindefeuerwehren Zuständigkeit und gesetzliche Bestimmung bei Insektenbekämpfung
Grundsätzlich ist die Schädlingsbekämpfung Aufgabe von lizensierten Kammerjägern oder Schädlingsbekämpfern. Bienen, Wespen oder Hornissen sind laut dem Nö Naturschutzgesetz geschützte Tiere.
Sollte von diesen Insekten eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen ausgehen, dann fällt es, im Sinne der Gefahrenabwehr, in den Aufgabenbereich der Feuerwehr.
Wenn zum Beispiel diese Tiere schutzbedürftige Menschen ( Kinder, Kranke, ältere Menschen oder gegen diese Tiere allergische Menschen) gefährden, oder die Nester dieser Tiere über dem Eingang oder im Wohnraum angesiedelt sind wo ein Kontakt mit diesen Insekten nicht vermeidbar ist, dann kontaktieren diese Personen uns am besten über den Feuerwehr Notruf 122 oder über den örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten.
Hasendorf: Thomas Ziegler +4366475061760
Reidling, Baumgarten, Eggendorf, Neu Baumgarten: Josef Rödl +436765705439
Sitzenberg, Ahrenberg, Neustift: Klaus Linder +436649280792
Thallern, Karl Hintermayer +436649121504
Sollte durch die Insekten keine offensichtliche Gefährdung vorliegen, geraten wir durch die Bekämpfung in Konflikt mit dem Nö Naturschutzgesetz. Hier werden wir die Insektenbekämpfung aus rechtlichen Gründen ablehnen.
Foto: Ö-News Archiv/ St. Öllerer